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- Pauschalreisen
- Veranstaltungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme im SPORTHOTEL GRAFENWALD – Daun / Vulkaneifel
I. GELTUNGSBEREICH, DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Hotelier und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern im SPORTHOTEL GRAFENWALD zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt), sofern das Reisevertragsrecht im Sinne der §§ 651a ff. BGB keine Anwendung findet.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hoteliers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. Hotelier ist die Ferienpark Daun GmbH & Co.KG Vulkaneifel (nachfolgend kurz auch „Hotel“ genannt).
5. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung, welche diesen AGB am Ende beigefügt ist oder unter folgendem Link https://www.sporthotel-grafenwald.de/datenschutz.html im Internet aufgerufen werden kann.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen.
2. Ist der Kunde nicht selbst der Gast, so haftet der Kunde gleichwohl für alle Ansprüche des Hotels gegen den Gast gesamtschuldnerisch und zwar auch dann, wenn der Gast ohne Kenntnis des Kunden Leistungen in Anspruch genommenen oder beauftragt hat oder gegen vertraglich vereinbarte Regelungen verstoßen hat. Wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, gilt das vorstehende entsprechend für Ansprüche des Hotels gegen den Vermittler oder Organisator.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr, es sei denn die gesetzliche Verjährungsfrist ist kürzer.
4. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. den im Hotel ausliegenden oder üblichen Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und verändert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so wird der vertraglich vereinbarte Preis angepasst werden, höchstens jedoch um 8%. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel der Gästebeitrag der Stadt Daun.
4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG, NO SHOW
1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.
2. Falls der Kunde bei der Buchung einen Tarif ohne Rücktrittsrecht (also ohne Änderungs- oder Stornierungs¬möglichkeit) gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (z.B. von der Kreditkarte) eingefordert wird, ist kein Rücktritt möglich und dieser Betrag wird nicht rückerstattet, es sei denn es liegen die Voraussetzungen für ein gesetzlich geregeltes, zwingendes Rücktrittsrecht vor.
3. Das Hotel räumt dem Kunden ferner ein jederzeitiges kostenpflichtiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4. Das Hotel hat Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung einen pauschalen Schadenersatz geltend zu machen. Die Pauschale beträgt 90 % des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70 % des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtungen mit Halbpension sowie 60 % des vertraglich vereinbarten Preises bei Übernachtungen mit Vollpensionsarrangements. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Regelung berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
5. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 Absatz 6 oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere
i. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
ii. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
iii. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmer oder sonstigen Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
iv. ein Verstoß gegen Ziffer 1 Absatz 2 vorliegt,
v. in allen gesetzlich geregelten Fällen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Ferienhäuser/Ferienwohnungen stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Ferienhäuser und Ferienwohnungen dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers / Ferienhauses oder Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €.
3. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Absatz 1 Satz 2 bis 5.
4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehender Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehen¬der Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
6. Die Sport- und Schwimmbadeinrichtungen im Hotel werden vom Kunden auf eigene Gefahr genutzt.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme im Sporthotel Grafenwald – Daun / Vulkaneifel
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Pauschalreisen im SPORTHOTEL GRAFENWALD – Daun / Vulkaneifel
I. GELTUNGSBEREICH, DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Hotelier und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern im SPORTHOTEL GRAFENWALD zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „die Reiseleistung“ genannt), sofern das Reiserecht im Sinne der §§ 651a ff. BGB Anwendung findet (z.B. bei einer Pauschalreise, bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hoteliers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. Hotelier ist die Ferienpark Daun GmbH & Co.KG Vulkaneifel (nachfolgend kurz auch „Hotel“ genannt).
5. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung, welche diesen AGB am Ende beigefügt ist oder unter folgendem Link
https://www.sporthotel-grafenwald.de/datenschutz.html im Internet aufgerufen werden kann.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen wird das Hotel die vertragliche Vereinbarung bestätigen.
2. Ist der Kunde nicht selbst der Gast, so haftet der Kunde gleichwohl für alle Ansprüche des Hotels gegen den Gast gesamtschuldnerisch und zwar auch dann, wenn der Gast ohne Kenntnis des Kunden Leistungen in Anspruch genommenen oder beauftragt hat oder gegen vertraglich vereinbarte Regelungen verstoßen hat. Wird vom Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, gilt das vorstehende entsprechend für Ansprüche des Hotels gegen den Vermittler oder Organisator.
3. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. den im Hotel ausliegenden oder üblichen Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Der vertraglich vereinbarte Preis kann durch das Hotel unter den Voraussetzungen und aus den Gründen in § 651f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB einseitig erhöht werden, höchstens jedoch um 8%; das Hotel wird den Kunden rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Reiseleistung über eine eventuelle Erhöhung, die Gründe und darüber unterrichten, wie die Änderung des Preises berechnet wurde,. Das Hotel ist verpflichtet, den Preis zu senken, wenn und soweit die in § 651f Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse sich nach Vertragsschluss und vor Inanspruchnahme der Reiseleistung geändert haben.
4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar; bei Rechnungen, die vor Beendigung der Reiseleistung zugehen, gilt dies jedoch nur, wenn Ziffer V.6 beachtet wurde. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sofern dem Kunden nachgewiesen wurde, dass ein wirksamer Insolvenzschutz nach § 651t BGB besteht. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen, z. B. bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG
1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.
2. Falls der Kunde bei der Buchung einen Tarif ohne Rücktrittsrecht (also ohne Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit) gewählt hat und im Moment der Reservierung akzeptiert hat, dass der volle Preis des Aufenthaltes (z.B. von der Kreditkarte) eingefordert wird, ist kein Rücktritt möglich und dieser Betrag wird nicht rückerstattet, es sei denn es liegen die Voraussetzungen für ein gesetzlich geregeltes, zwingendes Rücktrittsrecht vor.
3. Sofern die Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht nach § 651h BGB vorliegen, gelten folgende Bestimmungen:
4. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den Reisepreis. Das Hotel kann eine angemessene Ermäßigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen oder das Hotel kann die Entschädigung konkret berechnen:
Entschädigungspauschalen:
a. Rücktrittserklärung ab 14 bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Gesamtreisepreises
b. Rücktrittserklärung bis 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 % des Gesamtreisepreises
c. Rücktrittserklärung ab Reisebeginn/Nichtantritt der Reise; 90% des Gesamtreisepreises
Die unter 4. a.- c. genannten Entschädigungspauschalen wurden nach folgendem bemessen:
a. Zeitraum zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn
b. Zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Hotels
c. Zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).
6. Für die Geltendmachung der unter 4. a. bis c. dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Hotel maßgeblich.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 Absatz 6 oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere
i. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
ii. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
iii. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Zimmer oder sonstigen Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
iv. ein Verstoß gegen Ziffer 1 Absatz 2 vorliegt,
v. in allen gesetzlich geregelten Fällen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden frühestens ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte Landhäuser/Appartements stehen dem Kunden frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Landhäuser/Appartements sind am vereinbarten Abreisetag dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel im Falle einer verspäteten Räumung des Zimmers / Landhauses oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
VII. HAFTUNG DES HOTELS; ANRECHNUNG
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel beschränkt seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden. Gelten für die Leistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch das Hotel gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
2. Soweit nicht Ziffer VII.1 greift, gilt Folgendes: Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,- €.
4. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,- € der Betrag von 800,- €. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Absatz 1 Satz 2 bis 5.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Hotels. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehender Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehen¬der Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
7. Sport- und Schwimmbadeinrichtungen im Hotel werden vom Kunden auf eigene Gefahr genutzt.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen im Sporthotel Grafenwald - Daun / Vulkaneifel
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen im SPORTHOTEL GRAFENWALD – Daun / Vulkaneifel
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Hotelier und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen im SPORTHOTEL GRAFENWALD zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend einheitlich „Leistungen“ genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hoteliers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird. Ferner bedürfen die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, politischen oder parteinahen Veranstaltungen sowie Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hoteliers.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 BGB. Hotelier ist die Ferienpark Daun GmbH & Co.KG Vulkaneifel (nachfolgend kurz auch „Hotel“ genannt).
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme dieses Angebotes durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen.
2. Ist der Kunde nicht selbst der Veranstalter, so haftet der Kunde gleichwohl für alle Ansprüche des Hotels gegen den Veranstalter gesamtschuldnerisch und zwar auch dann, wenn der Veranstalter ohne Kenntnis des Kunden Leistungen in Anspruch genommenen oder beauftragt hat oder gegen vertraglich vereinbarte Regelungen verstoßen hat. Wird vom Kunden oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, gilt das vorstehende entsprechend für Ansprüche des Hotels gegen den Vermittler oder Organisator.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren in einem Jahr, es sei denn die gesetzliche Verjährungsfrist ist kürzer.
4. Schadenersatzansprüche gegen das Hotel verjähren kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, sowie bei dem Hotel zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für diese und für die weiteren in Anspruch genommenen Leistungen den vereinbarten bzw. den im Hotel ausliegenden oder üblichen Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und verändert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so wird der vertraglich vereinbarte Preis angepasst werden, höchstens jedoch um 5 %.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Zudem kann das Hotel im Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,- € pro Mahnschreiben geltend machen. Dem Hotel bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN, STORNIERUNG
1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Termin vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs¬oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag kommt darüber hinaus nur in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen in Betracht.
2. Sofern der Kunde von dem Hotel eine Stornierung des Vertrages wünscht und kein Fall des Absatz 1 vorliegt, erklärt sich der Kunde damit zugleich bereit, dem Hotel – falls es dem Stornierungswunsch nachkommt – einen pauschalierten Schadenersatz zu zahlen. Die Stornierung wird erst gültig mit Zustimmung des Hotels in Textform. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes beträgt mindestens die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie die von dem Hotel bereits bei Dritten veranlassten Leistungen, ggf. zuzüglich der in Absatz 3 bis 6 ausgewiesenen Beträge, und zwar auch wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des entgangenen Speisenumsatzes.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Wurde ein Tagungsangebot je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60 %, bei einem späteren Rücktritt 85 % des Tagungsangebot x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Ziffern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer 3 Absatz 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
i. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
ii. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden;
iv. ein Verstoß gegen Ziffer 1 Absatz 2 oder Ziffer 10 Absatz 2 vorliegt,
v. in allen gesetzlich geregelten Fällen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Für die Abrechnung ist die erhöhte Teilnehmerzahl maßgeblich.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm im Einzelnen nachzuweisenden aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu reduzieren.
3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % nach oben oder unten ist das Hotel einseitig berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden im Einzelfall unzumutbar ist.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel seine zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft insoweit ein Verschulden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird sodann ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Kunde ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sich auch alle Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich dieses Verbot einhalten.
VIII. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen / Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen/Ausstattungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zulasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung der Hotels in Textform berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine angemessene Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Einrichtungen/Ausstattungen des Hotels ungenutzt, kann insoweit eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige (auch persönliche) Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Mitgebrachtes Material, insbesondere Dekorationsmaterial, muss vollständig den brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür vorher einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht rechtzeitig, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und die Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel jeweils im Einzelnen abzustimmen.
2. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, kann das Hotel die Entfernung und Lagerung zulasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände in vertragswidriger Weise im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Darüber hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
X. HAFTUNG
1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder des Hotels, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. - besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Soweit der Kunde Unternehmer ist, haftet er unabhängig von einem Verschuldensnachweis durch das Hotel; ein Verbraucher haftet nur im Verschuldensfalle.
2. Das Hotel kann jederzeit vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften etc.) verlangen.
3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das Hotel haftet grundsätzlich für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, oder aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Eine Haftung des Hotels für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Köln. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Mai 2022
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Sporthotel Grafenwald - Daun / Vulkaneifel